Spieleabend

Am Mittwoch, den 14.Mai 2014 veranstalten wir ab 19 Uhr einen Spieleabend  im BAR/E63/Z. Dazu seid ihr alle herzlich eingeladen. Es werden ein paar Spiele bereitgestellt, aber ihr könnt gerne eure eigenen Spiele mitbringen. Dann ist die Auswahl auch etwas größer.

Also wenn ihr schon seit langem mal wieder Gesellschafts- oder Kartenspiele in geselliger Runde spielen wolltet, ist das die Gelegenheit 🙂

Spieleabend

Vorschläge gesucht!

Wie die meisten von euch mitbekommen haben, gab es eine Spendenbox beim Bücherbasar. Da das Geld von euch stammt, würden wir es auch gerne euch wieder zur Verfügung stellen.

Und hier kommt Ihr ins Spiel: Ihr habt eine gute Idee was man mit dem Geld anfangen könnte, sodass es den Studenten unserer Fakultät zugutekommt? Dann kommt entweder im FSR-Büro vorbei oder schickt uns eure Idee per E-Mail an fsret@fsr.et.tu-dresden.de

Wir freuen uns auf eure Vorschläge!

Krankschreibungsformular

Auch wenn das Semester gerade erst begonnen hat und die Prüfungszeit gefühlt noch in sehr weiter Ferne liegt, wollen wir euch über das Krankschreibungsformular informieren. Dieses kommt zur Anwendung, wenn ihr nach Ende der Abmeldefrist für eine Prüfung krankheitsbedingt von dieser zurücktretet.

Grundsätzlich gilt, dass nicht der Arzt sondern die Prüfungsbehörde (sprich der Prüfungsausschuss) über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet. Daher müsst ihr neben dem Attest noch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die auf die körperlichen und/ oder psychischen Beschwerden/Beeinträchtigungen hinweist. Ansonsten werdet ihr nicht von der Prüfung abgemeldet.

Wie das Formular aussieht, könnt ihr euch auf der Seite der Fakultät Verkehrswissenschaften anschauen. Ihr erhaltet das Formular für unsere Fakultät beim Prüfungsamt.

Wenn ihr euch das Formular anschaut, wird euch auffallen, dass dort auch nach den Krankheitssymptomen bzw. Art der Leistungsminderung gefragt wird, d.h. im Endeffekt wird hier nach dem Grund der Prüfungsunfähigkeit gefragt. Hier ist es ausreichend, wenn ersichtlich wird weshalb die Prüfung nicht abgelegt werden konnte. So wäre z.B. Fieber eine zweckmäßige und ausreichende Begründung, die aber gleichzeitig die Weitergabe intimer Patientendaten umgeht.