Senat und Erweiterter Senat
Detaillierte Informationen hier.
Fakultätsrat
Zusammensetzung: 8 Hochschullehrer + 4 Mitarbeiter + 3 Studenten
Der Fakultätsrat trifft alle wesentlichen Entscheidungen personeller wie materieller Art und ist damit das höchste beschlussfassende Gremium unserer Fakultät. Entschieden wird z. B. über Berufungsvorschläge, Promotionsgesuche, Habilitationsvorhaben oder Anträge auf Forschungsfreisemester, aber auch die Durchführung von Bauvorhaben oder die Einführung neuer Studienordnungen kommt hier zur Abstimmung. Für die Fachschaft interessant ist insbesondere auch der Bericht des Dekans, der in regelmäßigen Abständen vor dem Fakultätsrat erfolgt und Aufschluss über dessen Arbeit für die Fakultät gibt.
Der Fakultätsrat tagt monatlich, wobei die Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil getrennt ist.
Prüfungsausschuss
Zusammensetzung: 1 Prüfungsvorsitzender (Prof.) + 1 Hochschullehrer + 1 Studenten
Die Fakultät Elektrotechnik hat drei Prüfungsausschüsse: einen für Elektrotechnik, einen für Mechatronik und einen für Informationssystemtechnik.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus vier Professoren, zwei Mitarbeitern und einem Studenten zusammen und tagt je nach Bedarf zwei bis dreimal pro Semester in einer nicht öffentlichen Sitzung.
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alles, was die rechtliche Seite von Prüfungen angeht. Er überwacht die Einhaltung der Prüfungsordnung, bearbeitet die Anträge zur 2. Wiederholungsprüfung und ist für die Anerkennung von Prüfungsleistungen zuständig. In Streitfällen zu Prüfungsangelegenheiten oder der Zulassung zu Prüfungen muss dieser Ausschuss entscheiden. Zudem können Sonderregelungen für behinderte Studierende getroffen werden um Ihnen einen fairen Prüfungsablauf zu gewähren.
StuKo / Studienkommission
Zusammensetzung: Unterschiedlich
In den Studienkommissionen geht es ausschließlich um die Belange der Lehre. Dort wird entschieden, was in den Studiengängen Elektrotechnik, Mechatronik, Regenerative Energiesyteme und Informationssystemtechnik an der TU Dresden gelehrt wird, bzw. wie diese gelehrt werden.
Die Kommissionen setzen sich laut dem Sächsischen Hochschulgesetz lediglich aus Studenten und Professoren zusammen, welche paritätisch vertreten sind (also 50% Studenten, 50% Professoren) Aus diesem Grund ist es für Studenten sehr gut möglich, in vielen Bereichen der Lehre Einfluss zu nehmen. Die Entsandten müssen keine Mitglieder des FSR sein. Ein typischer Fall für die Arbeit der StuKo ist z.B. das Ausarbeiten neuer Studiendokumente und das Überarbeiten veralteter Strukturen. So werden dort neue Module geschaffen, sowie veraltete angepasst. Die Änderungen der Studienordnungen werden in der StuKo debattiert und vorbereitet, so dass der Fakultätsrat diese verabschieden kann. Daneben ist die StuKo auch für die Sicherung der Lehrqualität zuständig und ist aus diesem Grund für die Lehrevaluation (EVA) und deren Auswertung unter Beachtung der Prüfungsergebnisse der einzelnen Fächer verantwortlich.
Die Studienkommissionen sind aber auch das richtige Gremium, um über eure studentischen Vertreter akute Probleme im Bereich der Lehre anzusprechen. Sollte z.B. der Fall eintreten, dass ein neuer Professor an unsere Fakultät kommt und sich nicht an die vorgeschriebenen Lehrinhalte hält, so bietet die Studienkommission mit ihrem Vorsitzenden, dem Studiendekan, als dem Hochschullehrer übergeordnetes Gremium, eine sehr gute Möglichkeit noch einmal mit Nachdruck auf die Lehrinhalte zu bestehen. Sollte es denn einmal nicht möglich sein, sich mit dem Professor auf studentischer Gesprächsebene zu einigen.
StuRa / Studierendenrat
Zusammensetzung: 32 entsendete Studenten der Fakultäten + 5 Geschäftsführer
Im StuRa geht es um die verschiedenen fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Studenten an der TU Dresden. Dazu zählen z.B. auch die Beratung der Studierenden zu sozialen Fragen (BAföG, Zweitwohnsitzsteuer, Studium mit Kind, …) und die Unterstützung von studentischen Veranstaltungen wie etwa Sportturnieren und Treffen zum interkulturellen Austausch von Studierenden.
Außerdem ist er das höchste Entscheidungsgremium der Studentenschaft. Zu den Themen, die auf den Sitzungen des Studentenrates diskutiert werden, gehören beispielsweise die Unterstützung von Musterklagen gegen die Zweitwohnsitzsteuer, die Preise für das Semesterticket, die Beitragserhöhung durch das Studentenwerk und natürlich die Hochschulpolitik im Allgemeinen.
Anders als in anderen Bundesländern üblich, wo die höchsten Gremien der studentischen Selbstverwaltung häufig als parteipolitisch geprägtes Parlament (StuPa ->UStA, AStA) ausgeprägt sind, werden bei uns die Mitglieder des Studentenrates von den verschiedenen Fachschaftsräten entsandt.